AUSSCHREIBUNG ENDUROCROSSRENNEN „LORD OF THE LOAM“
MSC STRENGBERG
1. VERANSTALTER, VERANSTALTUNG
Der Motorsportclub Strengberg, Musterharten 3, 3314 Strengberg veranstaltet am 16.06.2018 ein eintägiges Endurocross-
Rennen für Geländesportmotorräder.
2. VERKEHRSVORSCHRIFTEN
Während der gesamten Veranstaltung müssen sich die Teilnehmer an die vom Veranstalter bestimmten Verkehrsvorschriften insbesondere
hinsichtlich der Geschwindigkeitsbeschränkungen und der Lautstärkebeschränkungen halten. Verstöße gegen
diese Bestimmungen, insbesondere im Falle einer Meldung von der Polizei an den Veranstalter können zum Ausschluss aus
der Veranstaltung führen.
3. FAHRER
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, die per 16.6.2018 das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen
Lenkberechtigung sind.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der Fahrt genehmigte Sturzhelme zu tragen, ebenso ist eine entsprechende
Schutzbekleidung vorgeschrieben.
4. EINLADUNG/NENNUNG
Die Nennungen erfolgen per Anmeldeformular auf www.msc-strengberg.at bei gleichzeitiger Einzahlung des Nenngeldes.
Erst nach Erhalt der Nennbestätigung ist die Nennung gültig!
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Nenngeld wird nur bei Absage durch den Veranstalter zurückgezahlt. Bei Absage durch höhere Gewalt behält der Veranstalter
den Betrag von € 20.-für bereits getätigte Ausgaben ein.
NENNGELD: EURO 40.-
Bankverbindung:
AT81 3203 3000 0011 4181
Raiffeisenbank im Mostviertel Aschbach
NENNSCHLUSS: 9. Juni 2018
Der Veranstalter behält sich das Recht vor den Nennschluss zu verlängern.
5. ZUGELASSENE FAHRZEUGE -KLASSENEINTEILUNG
Geländesportmotorräder (Enduros) mit Viertakt-und Zweitaktmotoren ohne Hubraumbeschränkung
Sämtliche Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und zum Strassenverkehr zugelassen
oder zulassungsfähig sein.
Die Teilnehmer haben Sorge zu tragen, dass ihr Fahrzeug den o.g. Bedingungen entspricht. Des Weiteren findet eine
technische Abnahme statt.
Aufgrund der Austragung im K.O. System erfolgt keine Einteilung in Klassen bzw. Kategorien.
6. STRECKE
Der Streckenverlauf befindet sich zur Gänze in 3314 Strengberg, KG Oberramsau.
a) Die Strecke wird den Teilnehmern bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben. Die Strecke wird vom Veranstalter eindeutigmittels Absperrband o. Ä. ausgewiesen. Eine Besichtigung ist im Rahmen eines 30 minütigen Trainings vorgesehen.
b) Die Strecke führt über ausschließlich privaten Grundbesitz.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Streckenführung sowie die Rundenanzahl
kurzfristig zu ändern.
7. TREIBSTOFF
Es darf ausschließlich handelsüblicher Treibstoff verwendet werden. Tanken ist ausschließlich innerhalb des Fahrerlagerserlaubt. Die Fahrer sind angehalten eine geeignete Unterlage (Umweltmatte) zu verwenden.
8. STARTNUMMERN
Die Startnummern werden bei der administrativen Abnahme ausgegeben. Die Teilnehmer haben selbst Sorge zu tragen, dass
diese an ihren Fahrzeugen angebracht sind.
9. ABNAHME VOR DEM START
Die Anmeldung und technische Abnahme findet am Samstag, 16.06.2018 von 8.00 -9.00 Uhr statt.
Die angegebenen Abnahmezeiten sind verbindlich.
Bei der technischen Abnahme muss folgendes vorgewiesen werden:
1) Motorrad mit Startnummer
2) Sturzhelm
10. ABLAUF DER VERANSTALTUNG
Es erfolgen Einzelrennen im K.O.-Modus, wobei eine Qualifikationsrunde (insgesamt 8 Läufe) und eine Endrunde (7 Läufe, also
ab dem Viertelfinale) vorgesehen sind. Es qualifizieren sich pro Lauf jeweils der Erst-und Zweitplatzierte für die nächste Runde.
Fahrer mit schlechteren Platzierungen haben nach den Qualifikationsläufen die Gelegenheit über 6 Hoffnungsläufe den Aufstiegin die Endrunde (Viertelfinale) zu schaffen.
11. PREISE
Es werden Sachpreise entsprechend dem Gesamtergebnis vergeben.
12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein
Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltungausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen
gutheißt. Alle diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in derenAbschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zuübernehmen, sofern diese nicht durch eine private Motorsport-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge
abgedeckt sind.
Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie
eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen denVeranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltungzu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen)
sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt "Parteien" genannt.
Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf
alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihremNamen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden,
Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls imRahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung
unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die
Parteien schützen und sie schadlos halten.
Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkungdieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedesKlagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen
Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien",
daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese
Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden
welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare
Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.